Gesetzliche Regelungen treten heute (01.04.2020) in Kraft und gelten vorerst bis zum 30. Juni 2020
Nachdem der Deutsche Bundestag vergangene Woche das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, sind heute die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z.B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft getreten.
Die heute in Kraft getreten Regelungen sehen folgende vorübergehenden Regelungen vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für arbeitsrechtliche Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise, insbesondere zu Arbeitspflicht, Vertragsänderungen, Kündigung, Entgeltfortzahlung und Erstattung von Verdienstausfall für Arbeitnehmer und Selbständige, sowie für familienrechtliche Fragen steht meine Kanzlei Ihnen zu den bekannten Öffnungszeiten telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Engelmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht